Klassische Homöopathie

Begründer und Wortschöpfer ist der deutsche Arzt: Dr. med. Samuel Hahnemann (1755-1843)

„Similia similibus curentur“ – „Ähnliches möge Ähnliches heilen“ 1

„Wähle, um sanft, schnell, gewiss und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden für sich erregen kann, als sie heilen soll.“ 2

Im §26 Organon schreibt Hahnemann sinngemäß, dass eine schwächere Störung im Organismus von einer stärkeren dauerhaft gelöscht wird, wenn diese stärkere Störung der schwächeren sehr ähnlich ist, je ähnlicher, umso besser. 3 Durch das dem Symptom ähnliche Mittel wird der Reiz im Organismus so verstärkt, dass im Körper eine Gegenregulation einsetzt.

 

Aus Sicht der Klassischen Homöopathie ist ein gesunder Mensch ein System in Balance, er fühlt sich ausgeglichen und schmerzfrei. Im Krankheitsfall ist dieses System gestört: Wir nehmen unseren Körper bewusst durch Schmerzen wahr, empfinden Unwohlsein, spüren Einschränkungen in der Beweglichkeit, der Schlaf ist gestört, ... Die Homöopathie als Reiz- oder Regulationstherapie versetzt den Körper in die Lage, dieses Gleichgewicht selbst wieder herzustellen.

Wir „Homöopathen“ suchen deshalb die Ursache einer Erkrankung im gesamten „System Mensch“, körperlich und seelisch. Wir beziehen in der Wahl der Arznei die Symptome, die der erkrankte Mensch zeigt mit ein und verabreichen die Arznei, die beim Gesunden ähnliche Beschwerden hervorruft, unter denen der Erkrankte leidet. Die homöopathischen Arzneimittel werden in Einzeldosierung verrieben und verschüttelt (= potenziert) verabreicht.

 

 

Behandelt wird der Menschen in der Gesamtheit seiner Symptome, nicht seine Krankheit alleine. In der Klassischen Homöopathie wird deshalb nicht für eine Erkrankung ein entsprechendes Arzneimittel verabreicht, sondern es wird nach den Umständen der Erkrankung und nach den Eigentümlichkeiten, die uns berichtet werden verordnet. Deshalb ist ein ausführliches Anamnesegespräch in der Behandlung chronischer Erkrankungen unumgänglich.

Die Klassische Homöopathie ist in Deutschland schulmedizinisch nicht anerkannt und zählt nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

1,2 Hahnemann, Organon der Heilkunst (5. Auflage), S. 61, 3 ebd. S. 94


Webseite über Klassische Homöopathie von Heilpraktikerin Ulrike Rudolph-Hinterland aus Bad Pyrmont